gültig ab 1.9.2014, zuletzt geändert am 18.07.2025 und in der neuen Form gültig ab dem 19.07.2025.
Die Anmeldung zu Seminaren und Seminarreihen erfolgt schriftlich bei Dr. Anke Handrock Coaching & Training (nachfolgend HCT genannt). Sowohl Anmeldungen als auch Anmeldebestätigungen können brieflich, per Fax oder per Mail erfolgen. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Anmeldebestätigung zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt HCT dies dem Anmeldenden* mit und bietet einen Platz auf der Warteliste an.
HCT verpflichtet sich, die Lehrveranstaltungen und Seminare gemäß den Inhalten der jeweiligen Ausschreibungen in geeigneten Räumen durch qualifizierte Referenten vollständig durchzuführen und die zugehörigen Tests und Arbeiten angemessen zu betreuen. Weiterhin überlässt das HCT den Teilnehmern schriftliche Seminarunterlagen (z.T. auch in elektronischer Form) und stellt geeignete Pausengetränke bereit. Darüber hinaus verpflichtet sich HCT, falls Fortbildungspunkte für diese Lehrveranstaltungen gemäß § 95 d SGB V durch Kammern gewährt werden, die Bescheinigungen gemäß den Anforderungen der gewährenden Ärzte- oder Zahnärztekammer auszustellen. Falls Qualifikationen durch Wissenschaftliche Gesellschaften eine gesonderte Zertifizierungsgebühr erfordern, ist diese (bei vollständiger Teilnahme und erbrachter Qualifikationsleistung) in der Teilnehmergebühr enthalten.
Die jeweilige Teilnehmerzahl in einem Seminar ist begrenzt. Die Zulassung zu den jeweiligen Seminaren erfolgt gemäß den Auswahlkriterien für die jeweilige Veranstaltung. Der oder die Teilnehmende versichert mit der Anmeldung, dass er/sie aufgrund Ihrer/seiner persönlichen Voraussetzungen in der Lage ist, am jeweiligen Seminar aktiv teilzunehmen. Der/die Teilnehmende versichert mit seiner Anmeldung weiterhin, dass er/sie die betriebliche und ärztliche Schweigepflicht bezüglich der im Seminar bekannt werdenden Informationen bezüglich Dritter einhält.
Die Anzahlung für das Seminar / die Seminarreihe in Höhe von 20 % des Seminarpreises erfolgt nach Erhalt der Anmeldebestätigung und Zugang einer entsprechenden Rechnung. Durch die Anzahlung wird die Anmeldung wirksam. Die Zahlung der restlichen Kursgebühr erfolgt ca. 8 Wochen vor Kursbeginn bzw gemäß dem Zahlungsplan des Seminars. Abweichende Teilzahlungsbedingungen sind nach individueller Absprache und schriftlicher Bestätigung durch HCT möglich. Die Zahlungen erfolgen im Voraus durch Überweisung auf das jeweils benannte Konto von HCT.
Bei Seminaren kann der Teilnehmer zu den nachfolgenden Bedingungen vom Vertrag zurücktreten, wenn er HCT den Rücktritt/ die Kündigung vor Beginn der Veranstaltung schriftlich (auch per Fax oder Mail) mitteilt. Maßgebend ist hierbei der Eingang der Rücktritts-/ Kündigungserklärung bei HCT.
Der Teilnehmer kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten/ kündigen. Bei Vorliegen eines ordnungsgemäßen Rücktritts/ einer ordnungsgemäßen Kündigung aus wichtigem Grund wird der Teilnehmer von der Zahlung für zukünftige, noch nicht in Anspruch genommene Leistungen befreit oder kann ggf. die Teilnahme in einer geeigneten, zukünftigen Veranstaltung von HCT nachholen. Als wichtiger Grund gelten z.B. eine unerwartet schwere Erkrankung, ein schwerer Unfall des Teilnehmers oder seiner im Haushalt lebenden Angehörigen, jedoch keine betrieblichen Gründe. Entsprechende Nachweise sind beizufügen!
Das Recht zum Rücktritt/ Kündigung aus wichtigem Grund entfällt, wenn der Eintritt des wichtigen Grunde bei Anmeldung zur Seminarveranstaltung vorhersehbar war. Im Falle eines Rücktritts aus wichtigem Grund verpflichtet sich der Teilnehmer - sobald es ihm möglich ist - HCT schriftlich zu informieren und auf Anfrage geeignete Auskünfte und Nachweise zu erbringen.
HCT ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen oder die Veranstaltung aus anderen, nicht von HCT zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss. In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Teilnahmeentgelte für die abgesagte/n Veranstaltung/en vollständig zurückerstattet. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche (z.B. für Buchungen von Anfahrten oder Übernachtungen), stehen den Teilnehmern nicht zu. Die Veranstaltungen finden in den von HCT vorgegebenen Räumen statt. Die jeweiligen Seminarorte werden rechtzeitig vor Seminarbeginn mitgeteilt.
In Fällen von staatlich angeordneten Schließungen von Seminarräumen (Lockdowns o.ä.) behält sich HCT nach eigenem Ermessen vor, die entsprechenden Veranstaltungen als Live-Online-Veranstaltungen anzubieten oder später Ersatztermine anzubieten. Durch derartige Angebote erfüllt HCT seine Leistungspflicht. Sie stellen somit keine Gründe zur Reduktion von Kursgebühren oder zur außerordentlichen Kündigung dar.
HCT ist bemüht, die Seminare mit den vorab bezeichneten Referenten in den angegebenen Seminarräumen zu den genannten Zeitpunkten durchzuführen.
Sollte in seltenen Ausnahmefällen ein Wechsel des Referenten oder des Seminarraumes erforderlich werden, so berechtigen der Wechsel des Dozenten, des Raumes und/ oder eine Verschiebung im Ablaufplan - soweit die Gesamtqualität der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird - den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts.
Zwingend erforderliche Verschiebungen im Ablaufplan von Seminarreihen werden dabei langfristig planbar, durch das nachrangige Anhängen eines Seminarblocks an die Kursreihe gelöst.
Die Lehrinhalte, sowie alle dem Seminarteilnehmer überlassenen Unterlagen und Internetzugänge sind das geistige und alleinige Eigentum von HCT. Vorab nicht schriftlich genehmigte Bild- und Tonaufnahmen (insbesondere während Demonstrationen, wegen der damit verbundenen Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Teilnehmern) sind während der Seminare generell unzulässig und untersagt und führen zum sofortigen kostenpflichtigen Seminarausschluss.
Die Haftung von HCT ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Dr. Anke Handrock
Coaching & Training
Boumannstraße 32
13467 Berlin
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn HCT mit der Ausführung seiner Leistungen mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch den Besuch eines Seminares).
HCT ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen - insbesondere bei unzulässigen Video- und Tonaufnahmen während Demonstrationen (da dabei die Persönlichkeitsreche Dritter verletzt werden) oder auch bei massiver Störung der Veranstaltung oder Verstoß gegen die vereinbarte Schweigepflicht, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Ein derartiger Ausschluss hat schriftlich zu erfolgen. In diesen Fällen hat HCT einen Anspruch auf die Zahlung des vollen Teilnehmerentgeltes.
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit Veranstaltungen und Veröffentlichungen einverstanden. Eine Veröffentlichung zu Referenzzwecken bedarf der schriftlichen Zustimmung des Teilnehmers. Ihre Daten werden dabei von HCT niemals ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben.
Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz von HCT. Der Gerichtsstand ist Berlin. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Nebenabreden waren nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem derartigen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung sachlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.
* Der besseren Lesbarkeit halber wird in diesen Bedingungen die männliche Sprachform verwendet, obwohl selbstverständlich alle Geschlechter und Gender gleichermaßen gemeint sind.